Ich habe meinen Lohn nicht (vollständig) bekommen.
In den meisten Jobs gilt: Dein Chef muss dir den Mindestlohn zahlen. Der Mindestlohn ist die niedrigste Bezahlung, die erlaubt ist. Wie viel der Mindestlohn ist, hängt von deinem Job ab und was du arbeitest.
Neben deinem Lohn bekommst du meistens auch 13. und 14. Gehalt. Man sagt dazu auch „Urlaubsgeld“ und „Weihnachtsgeld“.
Ich muss mehr Stunden arbeiten als ausgemacht.
Wenn du mehr Stunden arbeitest als ausgemacht oder an einem Sonntag oder einem Feiertag arbeiten musst, bekommst du dafür in den meisten Branchen (zum Beispiel auf Baustellen, in der Reinigung, Gastronomie …) auch mehr Geld. Das nennt man Überstundenzuschläge oder Zuschläge für Sonntage und Feiertage.
Für Arbeitnehmer*innen gibt es im Gesetz maximale Arbeitszeiten. In Österreich sind das 12 Stunden pro Tag und 60 Stunden pro Woche mit Überstunden. Aber: Das darf nicht deine durchgehend normale Arbeitszeit sein. Das heißt: Du darfst nicht immer so viele Stunden arbeiten.
Nach 6 Stunden Arbeit musst du eine Pause von mindestens 30 Minuten machen. Einmal in der Woche musst du eine Pause von 36 Stunden haben. Zwischen zwei Arbeitstagen müssen in den meisten Branchen mindestens 11 Stunden sein, in denen du nicht arbeitest. Das nennt man Ruhezeiten.
Ich arbeite ohne Anmeldung. / Ich habe keine Krankenversicherung.
Im Gesetz steht: Dein Chef muss dich bei der Sozialversicherung anmelden.
Das bedeutet: Du bekommst medizinische Versorgung. Außerdem hast du das Recht auf eine Pension und du bist arbeitslosenversichert.
Wichtig:
Wenn du bei der Sozialversicherung angemeldet bist, hast du dadurch noch keine Beschäftigungsbewilligung. Die Beschäftigungsbewilligung muss dein Chef extra beantragen!
Mein Chef hat mich plötzlich gekündigt.
Wenn du gekündigt wirst, gibt es eine Frist von mindestens sechs Wochen (Kündigungsfrist). Hält dein Chef diese Frist nicht ein, bekommst du Geld (Kündigungsentschädigung).
Wichtig:
Kündigung und Entlassung sind nicht das Gleiche! Eine Entlassung ist ohne Frist möglich. Zum Beispiel wenn du in der Arbeit einen schweren Fehler gemacht hast.
Ich arbeite ohne Beschäftigungsbewilligung.
Mit einigen Aufenthaltstiteln brauchst du eine Beschäftigungsbewilligung. Zum Beispiel als Asylwerber*in mit weißer Karte oder als Student*in aus einem Nicht-EU-Land.
Ohne Beschäftigungsbewilligung darfst du nicht arbeiten. Die Beschäftigungsbewilligung muss dein Chef für dich beim AMS (Arbeitsmarktservice) beantragen.
Wichtig:
- Das AMS schickt dir eine Kopie der Beschäftigungsbewilligung mit der Post. Erst mit dieser Kopie darfst du mit deiner Arbeit anfangen!
- Die Beschäftigungsbewilligung gilt nur für diese bestimmte Arbeitsstelle. Sie gilt für maximal 1 Jahr. Danach muss dein Chef eine neue Beschäftigungsbewilligung beantragen.
Mein Chef sagt, dass ich als Selbstständige*r oder mit Gewerbeschein arbeite. Was bedeutet das?
Selbständig arbeiten bedeutet:
Du arbeitest mit oder ohne Gewerbeschein und auf eigene Gefahr und auf eigene Rechnung. Du bist dein*e eigene*r Chef*in. Für dich gelten dann keine Arbeitsgesetze, weil du kein*e Angestellte*r bist.
Oft gibt es das Problem: Viele Menschen arbeiten offiziell selbstständig, aber in Wirklichkeit ist die Arbeit unselbstständig. Das nennt man Scheinselbstständigkeit.
Beispiele für Scheinselbstständigkeit:
Du bist offiziell selbstständig, aber …
- du verwendest das Auto, das Fahrrad oder Werkzeug von der Firma oder vom Chef.
- du bekommst Anweisungen, wie du die Arbeit erledigen sollst.
- du darfst niemanden anderen für dich arbeiten lassen, sondern musst die Arbeit selbst erledigen.
Du bist nicht sicher, ob du selbstständig arbeitest oder nicht? Komm zu uns in die UNDOK-Beratung! Wir besprechen deine Situation.
Mein Arbeitgeber bedroht oder belästigt mich.
Das ist nicht erlaubt! Komm zu UNDOK und lass dich beraten.