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Was heißt Arbeiten ohne Papiere?
0:00/Ohne Papiere arbeiten bedeutet: Du kommst aus einem Land, das nicht in der EU/EWR ist. Du arbeitest in Österreich, aber du hast kein „Visum“ (Aufenthaltserlaubnis) oder keine Arbeitserlaubnis. Oder du machst eine Arbeit, die nicht zu deinen offiziellen Aufenthalts- und Arbeitspapieren passt.
Manche sagen dazu „Schwarzarbeit“ oder „Pfusch“. Bei UNDOK nennen wir es: Arbeiten ohne Papiere oder undokumentierte Arbeit.
Zum Beispiel:
- Du hast keine Arbeitserlaubnis.
- Du arbeitest mehr Stunden, als die Beschäftigungsbewilligung erlaubt.
Wenn du undokumentiert arbeitest oder dir nicht sicher bist, ob du undokumentiert arbeitest, kannst du dich bei UNDOK beraten lassen: kostenlos, anonym und in deiner Sprache. Wir hören dir zu und unterstützen dich!
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Ich arbeite ohne Papiere. Auf was muss ich aufpassen?
0:00/Wenn du in Österreich arbeitest, hast du Rechte. Egal, woher du kommst oder welchen Aufenthaltsstatus du hast. Auch wenn du ohne „Visum“ (Aufenthaltspapiere) oder Arbeitserlaubnis arbeitest, hast du die gleichen Rechte wie alle anderen Menschen.
Hier ein paar Beispiele:
- Du hast das Recht auf den Mindestlohn der Branche, in der du arbeitest.
- Du hast das Recht auf eine Sozialversicherung.
- Du hast in den meisten Fällen Recht auf Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld.
- Du hast das Recht auf menschenwürdige Arbeitsbedingungen.
Aber: Wenn du ohne Papiere arbeitest, werden deine Rechte oft nicht eingehalten. Bei Problemen in der Arbeit ist es wichtig, alles aufzuschreiben und Beweise zu sammeln. Das ist sehr wichtig, wenn du keinen schriftlichen Arbeitsvertrag hast.
Komm zu uns in die UNDOK-Beratung: Hier bekommst du Informationen, welche Möglichkeiten du hast, zu deinen Rechten zu kommen. Wir hören dir zu und unterstützen dich!
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Werde ich bestraft, wenn ich ohne Papiere arbeite?
0:00/Es gibt keine Geldstrafe oder Haftstrafe für dich, wenn du ohne Papiere arbeitest.
Aber: Du kannst vom AMS (Arbeitsmarktservice) gesperrt werden. Zum Beispiel für das Arbeitslosengeld oder für eine spätere Beschäftigungsbewilligung. Es kann auch negative Folgen für deinen Aufenthalt haben.
Es ist wichtig, dass du dich gut informierst. Lass dich bei UNDOK beraten! Wir besprechen deine Situation und schauen, was das für deinen aktuellen Aufenthalt bedeutet.
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Ich komme aus einem Land, das nicht in der EU ist. Was darf ich arbeiten?
0:00/Was du arbeiten darfst, hängt von deinem Status ab. Hier findest du eine Auflistung. Klick auf deinen Aufenthaltstitel für die jeweiligen Informationen.
Ich bin anerkannter Flüchtling. / Ich habe einen Ausweise für Vertriebene (blaue Karte).
Als anerkannter Flüchtling oder Asylberechtigte*r hast du freien Zugang zum Arbeitsmarkt.
Das bedeutet: Du kannst alles arbeiten und brauchst keine Beschäftigungsbewilligung. Du kannst auch eine Lehre oder ein Studium machen.
Ich bin subsidiär schutzberechtigt (graue Karte).
Du hast freien Zugang zum Arbeitsmarkt.
Das heißt: Du kannst jeden Job machen und du kannst eine Lehre oder ein Studium machen. Du brauchst keine Beschäftigungsbewilligung.
Ich bin Asylwerber*in (grüne / weiße Karte).
Wenn du im Zulassungsverfahren zum Asylverfahren bist (grüne Karte), hast du keinen Zugang zum Arbeitsmarkt. Du hast Beschäftigungsverbot.
Wenn du zum Asylverfahren zugelassen bist (weiße Karte), musst du 3 Monate warten. Danach darfst du unselbstständig (als Angestellte*r) mit einer Beschäftigungsbewilligung arbeiten. Oder du darfst selbstständig arbeiten, zum Beispiel mit einer Gewerbeberechtigung.
Für eine unselbstständige Arbeit brauchst du eine Beschäftigungsbewilligung. Nur dein Chef kann die Beschäftigungsbewilligung beim AMS (Arbeitsmarktservice) beantragen.
Das AMS prüft dann, ob auch andere Menschen diese Arbeit machen können. Zum Beispiel Inländer*innen, EWR-Bürger*innen oder Migrant*innen, die schon länger in Österreich leben. Das nennt man Arbeitsmarktprüfung. Deshalb ist es sehr schwierig, eine Beschäftigungsbewilligung zu bekommen.
Wichtig:
- Das AMS schickt dir eine Kopie der Beschäftigungsbewilligung mit der Post. Erst mit dieser Kopie darfst du mit deiner Arbeit anfangen!
- Die Beschäftigungsbewilligung gilt nur für diese bestimmte Arbeitsstelle. Sie gilt für maximal 1 Jahr. Danach muss dein Chef eine neue Beschäftigungsbewilligung beantragen.
Ich bin Student*in.
Als Student*in aus einem Nicht-EU-Land brauchst du eine Beschäftigungsbewilligung zum Arbeiten. Die Beschäftigungsbewilligung muss dein Chef beim AMS (Arbeitsmarktservice) beantragen.
Wichtig:
- Das AMS schickt dir eine Kopie der Beschäftigungsbewilligung mit der Post. Erst mit dieser Kopie darfst du mit deiner Arbeit anfangen!
- Die Beschäftigungsbewilligung gilt nur für diese bestimmte Arbeitsstelle. Sie gilt für maximal 1 Jahr. Danach muss dein Chef eine neue Beschäftigungsbewilligung beantragen.
Wenn du bis zu 20 Stunden in der Woche arbeitest, bekommst du die Beschäftigungsbewilligung meistens sehr schnell. Wenn du mehr als 20 Stunden in der Woche arbeitest, macht das AMS eine Arbeitsmarktprüfung.
Das bedeutet: Das AMS schaut, ob auch andere Menschen diese Arbeit machen können. Zum Beispiel Inländer*innen, EWR-Bürger*innen oder Migrant*innen, die schon länger in Österreich leben.
Achtung:
Deine Arbeit darf deinen Aufenthaltszweck Studium nicht beeinträchtigen. Das bedeutet: Die Arbeit darf dich nicht behindern, Prüfungen zu machen und genügend ECTS-Punkte zu sammeln!
Ich habe eine Rot-Weiß-Rot-Karte.
Mit der Rot-Weiß-Rot-Karte kannst du bei einem bestimmten Arbeitgeber arbeiten. Du darfst den Arbeitgeber aber nicht wechseln.
Die Rot-Weiß-Rot-Karte berechtigt dich zur befristeten Niederlassung in Österreich, solange du bei diesem einen Arbeitgeber beschäftigt bist. Sie gilt maximal 24 Monate lang.
Ich habe anderen Aufenthaltstitel.
Komm zu uns in die UNDOK-Beratung und wir besprechen deine Situation.
Ich habe keine Aufenthaltserlaubnis. / Ich kenne meinen Aufenthaltstitel nicht.
Komm in die UNDOK-Beratung! Wir besprechen deine Situation. Auch wenn du ohne gültigen Aufenthaltstitel arbeitest, hast du Rechte!
Deine Daten (zum Beispiel Name und Arbeitsort) bleiben vertraulich. Wir geben sie nicht an fremdenrechtliche Behörden oder die Polizei weiter.
Du kannst dich auch an diese Organisationen wenden.
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Ich habe weitere Fragen …
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Ich komme aus einem EU/EWR-Land. Was darf ich arbeiten?
0:00/Als EU-Bürger*in oder EWR-Bürger*in hast du freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt. Du kannst auch eine Lehre oder ein Studium machen.
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Ich suche einen Job. Könnt ihr mir weiterhelfen?