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Bei welchen Problemen kann ich in die UNDOK-Beratung kommen?
0:00/Hier findest du eine Liste mit Problemen.
Findest du dein Problem? Dann komm in die UNDOK-Beratung. Wir unterstützen dich!
Ich habe meinen Lohn nicht (vollständig) bekommen.
In den meisten Jobs gilt: Dein Chef muss dir den Mindestlohn zahlen. Der Mindestlohn ist die niedrigste Bezahlung, die erlaubt ist. Wie viel der Mindestlohn ist, hängt von deinem Job ab und was du arbeitest.
Neben deinem Lohn bekommst du meistens auch 13. und 14. Gehalt. Man sagt dazu auch „Urlaubsgeld“ und „Weihnachtsgeld“.
Ich muss mehr Stunden arbeiten als ausgemacht.
Wenn du mehr Stunden arbeitest als ausgemacht oder an einem Sonntag oder einem Feiertag arbeiten musst, bekommst du dafür in den meisten Branchen (zum Beispiel auf Baustellen, in der Reinigung, Gastronomie …) auch mehr Geld. Das nennt man Überstundenzuschläge oder Zuschläge für Sonntage und Feiertage.
Für Arbeitnehmer*innen gibt es im Gesetz maximale Arbeitszeiten. In Österreich sind das 12 Stunden pro Tag und 60 Stunden pro Woche mit Überstunden. Aber: Das darf nicht deine durchgehend normale Arbeitszeit sein. Das heißt: Du darfst nicht immer so viele Stunden arbeiten.
Nach 6 Stunden Arbeit musst du eine Pause von mindestens 30 Minuten machen. Einmal in der Woche musst du eine Pause von 36 Stunden haben. Zwischen zwei Arbeitstagen müssen in den meisten Branchen mindestens 11 Stunden sein, in denen du nicht arbeitest. Das nennt man Ruhezeiten.
Ich arbeite ohne Anmeldung. / Ich habe keine Krankenversicherung.
Im Gesetz steht: Dein Chef muss dich bei der Sozialversicherung anmelden.
Das bedeutet: Du bekommst medizinische Versorgung. Außerdem hast du das Recht auf eine Pension und du bist arbeitslosenversichert.
Wichtig:
Wenn du bei der Sozialversicherung angemeldet bist, hast du dadurch noch keine Beschäftigungsbewilligung. Die Beschäftigungsbewilligung muss dein Chef extra beantragen!
Mein Chef hat mich plötzlich gekündigt.
Wenn du gekündigt wirst, gibt es eine Frist von mindestens sechs Wochen (Kündigungsfrist). Hält dein Chef diese Frist nicht ein, bekommst du Geld (Kündigungsentschädigung).
Wichtig:
Kündigung und Entlassung sind nicht das Gleiche! Eine Entlassung ist ohne Frist möglich. Zum Beispiel wenn du in der Arbeit einen schweren Fehler gemacht hast.
Ich arbeite ohne Beschäftigungsbewilligung.
Mit einigen Aufenthaltstiteln brauchst du eine Beschäftigungsbewilligung. Zum Beispiel als Asylwerber*in mit weißer Karte oder als Student*in aus einem Nicht-EU-Land.
Ohne Beschäftigungsbewilligung darfst du nicht arbeiten. Die Beschäftigungsbewilligung muss dein Chef für dich beim AMS (Arbeitsmarktservice) beantragen.
Wichtig:
- Das AMS schickt dir eine Kopie der Beschäftigungsbewilligung mit der Post. Erst mit dieser Kopie darfst du mit deiner Arbeit anfangen!
- Die Beschäftigungsbewilligung gilt nur für diese bestimmte Arbeitsstelle. Sie gilt für maximal 1 Jahr. Danach muss dein Chef eine neue Beschäftigungsbewilligung beantragen.
Mein Chef sagt, dass ich als Selbstständige*r oder mit Gewerbeschein arbeite. Was bedeutet das?
Selbständig arbeiten bedeutet:
Du arbeitest mit oder ohne Gewerbeschein und auf eigene Gefahr und auf eigene Rechnung. Du bist dein*e eigene*r Chef*in. Für dich gelten dann keine Arbeitsgesetze, weil du kein*e Angestellte*r bist.
Oft gibt es das Problem: Viele Menschen arbeiten offiziell selbstständig, aber in Wirklichkeit ist die Arbeit unselbstständig. Das nennt man Scheinselbstständigkeit.
Beispiele für Scheinselbstständigkeit:
Du bist offiziell selbstständig, aber …
- du verwendest das Auto, das Fahrrad oder Werkzeug von der Firma oder vom Chef.
- du bekommst Anweisungen, wie du die Arbeit erledigen sollst.
- du darfst niemanden anderen für dich arbeiten lassen, sondern musst die Arbeit selbst erledigen.
Du bist nicht sicher, ob du selbstständig arbeitest oder nicht? Komm zu uns in die UNDOK-Beratung! Wir besprechen deine Situation.
Mein Arbeitgeber bedroht oder belästigt mich.
Das ist nicht erlaubt! Komm zu UNDOK und lass dich beraten.
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Wann kann ich mich beraten lassen? Wo finde ich euch?
0:00/Wir beraten dich am Telefon, über E-Mail oder persönlich.
Wir beraten dich kostenlos, anonym und in deiner Sprache.
Du kannst selbst eine*n Dolmetscher*in mitnehmen oder wir organisieren eine Dolmetschung.
Persönlich kannst du
jeden Montag 9–12 Uhr und
jeden Mittwoch 15–18 Uhr ohne Anmeldung zu uns kommen.
ÖGB/Catamaran-Gebäude, Erdgeschoß, Johann-Böhm-Platz 1, 1020 Wien (U2 Donaumarina).
Du kannst uns auch anrufen oder eine E-Mail schreiben:
Du kannst uns auch über das Kontaktformular schreiben.
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Ich bin nicht in Wien. / Ich arbeite oder wohne nicht mehr in Österreich. Könnt ihr mich trotzdem beraten?
0:00/Ja, wir beraten dich gerne. Ruf uns an oder schreib uns eine E-Mail:
Du kannst uns auch über das Kontaktformular schreiben.
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Wer kann mir noch helfen?
0:00/UNDOK arbeitet mit anderen Organisationen zusammen. Auch diese Organisationen beraten kostenlos, und das Erstgespräch ist anonym.
Zu diesen Themen empfehlen wir dir diese Stellen:
Aufenthalt/Asyl
Anerkennung von Qualifikationen
Verdacht auf Menschenhandel (zum Beispiel dein Chef hat deinen Pass, du wohnst beim Chef)
24-Stunden-Betreuung
Gesundheit / fehlende Krankenversicherung
Wohnen
Arbeitsrechtliche Beratung für EU/EWR-Bürger*innen
Bei der Arbeiterkammer Wien kannst du nach einem*einer Dolmetscher*in fragen.
Muttersprachliche Beratung beim Österreichischen Gewerkschaftsbund (ÖGB)
Beratung auf Arabisch, Bulgarisch, Rumänisch, Russisch und Ukrainisch
Wenn du ohne Papiere arbeitest, aber nicht in Österreich lebst
Auf der Seite von PICUM (Platform for International Cooperation on Undocumented Migrants) findest du Organisationen in über 30 Ländern, die undokumentierte Migrant*innen unterstützen (siehe „Member List“).
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Ich habe weitere Fragen …
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Wer kann in die UNDOK-Beratung kommen?
0:00/-
- Menschen, die aus einem Land kommen, das nicht in der EU oder EWR ist
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- Menschen, die ohne Papiere (Aufenthaltserlaubnis oder Arbeitserlaubnis) in Österreich arbeiten
und
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- die für ihre Arbeit weniger bezahlt bekommen als ausgemacht
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- die nicht krankenversichert sind
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- oder die andere Probleme in der Arbeit haben.
Du bist nicht allein! Komm zu uns in die UNDOK-Beratung. Wir besprechen deine Situation und schauen, wie du zu deinen Rechten kommst. Wir schauen auch, was das für deinen Aufenthalt bedeutet.
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Was passiert in der UNDOK-Beratung?
0:00/Du erzählst uns von deiner Situation und kannst Fragen stellen. Wir nehmen uns Zeit für dich und deine Probleme. Wir geben deinen Namen nicht weiter. Wir erzählen deine Situation nicht weiter. Wir glauben dir!Unsere Berater*innen sprechen mit dir über deine Möglichkeiten, zu deinen Rechten zu kommen. Zum Beispiel, wenn du deinen Lohn nicht bekommen hast oder nicht krankenversichert bist.
Du kannst selber Beweise für deine Arbeit sammeln und zur Beratung mitnehmen.
Wir schauen uns auch genau an, was das für deinen Aufenthalt bedeutet.
Manchmal sagen wir dir, was gute nächste Schritte sein können. Es wird aber nichts ohne dein Einverständnis gemacht.
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Was passiert, wenn ich mich über meinen Chef beschwere?
0:00/Unsere Berater*innen sprechen mit dir über deine Möglichkeiten, zu deinen Rechten zu kommen. Manchmal sagen wir dir, was gute nächste Schritte sein können. Es wird aber nichts ohne dein Einverständnis gemacht. Zum Beispiel kontaktieren wir deinen Chef nur, wenn du das willst.
Wir schauen uns auch an, was es für deinen Aufenthalt in Österreich bedeutet, wenn du zum Beispiel deinen Lohn vor Gericht einklagst.
Wir nehmen uns Zeit für dich und deine Probleme.
Wir arbeiten nicht mit der Polizei, fremdenrechtlichen Behörden oder deinem Chef zusammen!
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Ist UNDOK eine Behörde oder staatliche Einrichtung?
0:00/Nein. UNDOK ist ein unabhängiger Verein. UNDOK arbeitet mit Migrant*innen-Vereinen und NGOs (zum Beispiel: Helping Hands, Flucht nach Vorn, asylkoordination, LEFÖ-IBF, neunerhaus), Gewerkschaften und der Arbeiterkammer zusammen.
Wir arbeiten nicht mit der Polizei oder fremdenrechtlichen Behörden zusammen. Das bedeutet: Wir geben keine Informationen zu deinem Aufenthaltstitel weiter.
Wir arbeiten auch nicht mit deinem Arbeitgeber zusammen.
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Was passiert mit meinen Daten?
0:00/Bei UNDOK kannst du dich anonym beraten lassen. Das heißt: Du musst uns in der Beratung nicht gleich persönliche Informationen (zum Beispiel Name, Arbeitsort) geben. Wenn du uns Informationen gibts, geben wir sie nicht an andere weiter, wenn du das nicht willst.
Erst wenn wir für dich deinen Arbeitgeber kontaktieren, brauchen wir deinen Namen. In diesem Fall fragen wir dich, ob wir deinen Namen und andere Daten bei uns speichern dürfen.
Wir speichern keine Daten von dir, die wir nicht brauchen.